|
|
 |
|
Kalkulation für öffentliche Auftraggeber
Immer wieder werden die Unternehmen des Metallhandwerks von öffentlichen Auftraggebern aufgefordert, die Einheitsformblätter EFB 1a bis 1c oder auch die Blätter EFB 221, 222 vorzulegen. Die EFB-Preis (Einheitliche Form Blätter Preis) gelten als Hilfsmittel für die Bewertung von Angeboten, besonders für die Beurteilung der Angemessenheit der einzelnen Preisbestandteile wie Lohn-, Stoff- und Gemeinkosten.
Dabei ist es in aller Regel so, dass die hier angeforderten Kalkulationsschematas nicht mit den betrieblichen Kalkulationsformen übereinstimmen und schlimmstenfalls inkompatibel sind. Die Notwendigkeit jedoch zur Abgabe der EFB unterstreicht der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 7. Juni 2005 - XZR 19/02, wobei es sich in diesem Fall um einen öffentlichen Auftraggeber handelte, wie folgt:
Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung ... führt.
Für ein einfaches Ausfüllen haben wir auf der letzten ServiceCD des nordrhein-westfälischen Metallhandwerks eine neue, aktualisierte MS-Excel Tabelle hinterlegt, die zusammen mit einem Screencast als Ausfüllhilfe erläutert, wie schnell und sicher die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt werden können. Bei weiteren Fragen unterstützt Sie auch der betriebswirtschaftliche Berater des Verbandes unter Telefon 0201-8964716.
Druckansicht
|
|
| |
 |
|
|